Böllerschützen – FAQ

  • Wer darf Böllerschiessen?
    Für das Böllerschießen sind einige Anforderungen zu erfüllen um diese  Tradition sicher ausführen zu dürfen. Nötig dafür sind:
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Nachweis des Bedürfnisses
    • Mindestalter von 21 Jahren.
  • Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
    Diese Bescheinigung erhält man von der Kreisverwaltungsbehörde. Sie bestätigt, dass der Schütze körperlich und geistig geeignet ist, Böller und  Böllerpulver zu verwenden, keine Strafeinträge hat und dass keine offenen Ermittlungen gegen ihn vorliegen. Alkohol- oder Rauschmittelabhängigkeit und eine Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung oder Partei werden außerdem ausgeschlossen.
  • Was ist mit Nachweis der Fachkunde gemeint?
    Die Fachkunde erwirbt der angehende Böllerschütze durch einen Lehrgang in dem er den verantwortungsvollen Umgang mit Böllerpulver und Böller erlernt hat.
  • Was ist mit Nachweis des Bedürfnisses gemeint?
    Der Nachweis des Bedürfnisses ist eine Bestätigung, dass das Böllerschießen in einem Traditions- oder Kriegerverein zur Brauchtumspflege angewendet wird.
  • Warum erst ab 21. Jahren?
    Für den Erwerb und die Verwendung von Böllerpulver schreibt der Gesetzgeber (SprengG) ein Mindestalter von 21 Jahren vor. In Ausnahmefällen kann dieses auf 18 Jahre reduziert werden.

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